Gleichstellungsstandards

Leitlinie der LaKof für das Thema Gleichstellung an Hochschulen und
Universitätsklinika in NRW

Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Umsetzung des Verfassungsauftrags ist im Wissenschaftssystem noch nicht erreicht. Zwar sind Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer in Forschung und Lehre als Qualitäts- und Förderkriterien im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsförderverfahren mittlerweile fest etabliert. Gleichzeitig verdeutlichen jedoch der niedrige Frauenanteil in Spitzenpositionen und in den MINT-Fächern sowie die allgemeine Arbeitssituation von Frauen im Wissenschaftssystem nach wie vor den Handlungsbedarf.

Geschlechtergerechtigkeit ist ein wichtiges Qualitätskriterium der strategischen Weiterentwicklung von Hochschulen und Universitätsklinika. Diskriminierungsfreiheit eröffnet allen Beschäftigtengruppen angemessene Mitgestaltungsmöglichkeiten und dadurch den Hochschulen und Universitätsklinika die Chance, die Perspektiven und Kompetenzen ihrer Beschäftigten in ihrer Vielfalt zu nutzen.

In NRW wurden durch die Landesgesetzgebung (LGG NRW, HG NRW, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz), durch Landesprogramme (Chancengerechte Hochschulen und Hochschulmedizin, Geschlechtergerechte Hochschule, Landesprogramm zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, Förderung des Netzwerkes Frauen- und Geschlechterforschung NRW, Förderung der Koordinierungsstelle der LaKof NRW) und durch die Beteiligung an Bund-Länder-
Programmen (PP I-III, Exzellenzinitiative, Personal an Fachhochschulen) Steuerungsinstrumente und Rahmenbedingungen geschaffen, die es zu nutzen gilt. So können Zielsetzungen nicht nur entwickelt, sondern auch beschleunigt erreicht werden. Alle Hochschulen und Universitätsklinika setzen sich mit Themen wie der Implementierung des Gleichstellungsplans als zentrales Instrument der Personalentwicklung, der Anwendung des Kaskadenmodells auf verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf den einzelnen Karrierestufen oder der Einbeziehung von Gleichstellungszielen in Forschungsanträgen auseinander.

Die vorliegende Leitlinie soll aktuelle politische Diskussionen mit praktischen Maßnahmen verschränken und als Unterstützung bei der Umsetzung von Gleichstellung an Hochschulen und Universitätsklinika in NRW dienen. Hier finden Sie die Gleichstellungsstandards der LaKof.

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