Mitgliederversammlung

Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung

Die LaKof NRW trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr zu Mitgliederversammlungen an einer Mitgliedshochschule. Die Mitgliederversammlungen sind oft kombiniert mit einer Tagung der LaKof NRW, die öffentlich zugänglich ist. An den nicht-öffentlichen Mitgliederversammlungen können Nicht-Mitglieder nur nach vorigem bewilligtem Antrag teilnehmen.

Satzung der LaKof NRW

Geschäftsordnung der LaKof NRW

Wahlordnung der LaKof NRW

Weitere Informationen bietet die Geschäftsstelle.


Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen
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