Wer wir sind

Mitgliederversammlung im Herbst 2025

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen (LaKof NRW) ist der hochschulübergreifende Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen, der die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen vertritt. In der LaKof finden Austausch, Kooperation und politisches Wirken der Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene statt. Auf Bundesebene vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder über die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof).

Ziele und Aufgaben

Ziel der LaKof NRW ist es, die gesetzlich verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu fördern.

Dabei bringt sie sich aktiv in hochschul- und landespolitische Diskurse ein. Sie setzt Impulse, berät politische Institutionen, Gremien und Akteur*innen in gleichstellungspolitischen Fragen und gibt Stellungnahmen zu hochschulrelevanten Themen ab. Darüber hinaus kooperiert sie mit relevanten Netzwerken, Institutionen und Verbänden auf Landes- und Bundesebene.

Innerhalb der einzelnen Hochschulen wirken die Gleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben können, mit.

Arbeitsweise und Organisation

Die LaKof NRW arbeitet auf Grundlage ihrer

Satzung,

Geschäftsordnung, und

Wahlordnung.

Mitglieder der LaKof NRW sind die im Hochschulgesetz NRW benannten Hochschulen und die Universitätsklinika des Landes. Sie werden jeweils durch die zentralen Gleichstellungsbeauftragten und/oder ihre Stellvertretungen vertreten. Das oberste Organ des LaKof NRW ist die Mitgliederversammlung. Ständige Vertreterinnen sind die Landessprecherinnen, zentrale Anlaufstelle ist die Geschäftsstelle. Seit 2026 sitzt die Geschäftsstelle der LaKof NRW an der Fachhochschule Südwestfalen am Standort Hagen.

Rechtliche Grundlagen

Alle Hochschulen sind laut Gesetz verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Wahlverfahren sind je nach Hochschule unterschiedlich.

Die grundlegenden Rechte und Pflichten finden sich im:

Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW),

Hochschulgesetz (HG NRW) und

Hochschulrahmengesetz.

Leitlinie Gleichstellungsstandards

Im Oktober 2019 hat die LaKof NRW die Leitlinie Gleichstellungsstandards als gemeinsamen Rahmen für die Gleichstellungsarbeit an NRW Hochschulen und Universitätsklinika verabschiedet. Die Leitlinie enthält für alle LaKof-Mitgliedseinrichtungen und für deren Statusgruppen anwendbare Gleichstellungsziele auf struktureller und personeller Ebene. Dazu wird zunächst der Standard definiert, den es zu erreichen gilt. Diesem folgt eine kurze Begründung, als dann Beispiele für Maßnahmen zur Zielerreichung, die den LaKof Mitgliedseinrichtungen Raum lassen sollen, gemäß ihrem jeweiligen Profil passgenaue Konzepte und Strategien zu entwickeln und umzusetzen.