COVID-19: Auswirkungen der Pandemie

Best-Practice-Sammlung der bukof

Die Frage der Vereinbarkeit von Betreuungsarbeit und Home-Office ist weiterhin an allen Hochschulen ein Problem. Unweigerlich stellt die aktuelle Situation eine besonders hohe Belastung für Eltern und Menschen mit Pflegeverantwortung dar. Wir plädieren dafür, bestehende Regelungen mit der größtmöglicher Kulanz für Eltern und Personen mit Pflegeverantwortung auszulegen. Bringen Sie der noch immer enorm hohen Belastung bitte Verständnis und Rücksicht entgegen!

Im Folgenden haben wir eine Liste an möglichen Varianten von Maßnahmen zusammengestellt,¹ die Eltern und Pflegende in den einzelnen Handlungsfeldern entlasten können.

¹Die Liste basiert auf der Best-Practice-Sammlung der bukof und wurde um weitere Vorschläge ergänzt.


1)    Arbeitszeit / Arbeitsverteilung

a)    Aufhebung der Kernarbeitszeit und Ausweitung der Rahmenarbeitszeit auf 06:00-22:00 Uhr

b)    Erweiterung des Arbeitszeitkontos z.B. durch die Möglichkeit der Erhöhung der Minusstunden

c)     Mitarbeitende tragen in die Zeiterfassung die durchschnittliche Arbeitszeit ein, auch wenn sie Kinder und Angehörigenbetreuung leisten müssen

d)    Die Zeiterfassung wird vorrübergehend komplett ausgesetzt

e)    Führungskräfte werden seitens der Hochschulleitung zu offener und klarer Kommunikation über Erreichbarkeit, Herausforderungen und individuelle Lösungen aufgefordert

f)      Umverteilung der Aufgaben/Überprüfung von Deadlines, um Eltern und Personen mit Pflegeverantwortung zu entlasten

g)    Tandem-Stellen: Co-Teaching mit voller SWS-Zahl beider Lehrenden, jedes Team besteht aus 1 „belasteter Elternteil“ mit 1 „unbelasteten Person“, kleine Sachmittelhonorierung der „unbelasteten Person“

h)    Die Arbeit findet vorwiegend im HomeOffices statt: Pendelzeiten entfallen, die Arbeit kann Zuhause flexibler in zeitlichen Blöcken über den Tag hinweg geleistet werden (z.B. um Betreuungsaufgaben dazwischen legen zu können)


2)    Finanzen

a)    Die DFG hat ihre finanzielle Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Coronavirus-Pandemie verlängert: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_25/

b)    Einrichtung eines zentralen Budgets für die Abrechnung von Stornierungskosten für bereits gebuchte Dienstreisen

c)    Zentrales Budget für die Beschaffung von technischem Equipment, das aufgrund der Folgen der Corona-Krise benötigt wird (z.B. Webcams, Headsets etc.)

d)    Einrichtung eines Not-Budgets für Studierende, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind (z.B. über Drittmittel oder Spenden in Zusammenarbeit mit Studierendenwerken, Alumni- oder Fördervereinen)

e)    Finanzielle Hinterlegung der Verlängerungsmöglichkeiten der Qualifikationsphase nach WissZeit VG

f)     Härtefallfonds für zusätzliche Kinderbetreuung während des eingeschränkten Regelbetriebs von KiTas und Schulen


3)    Kinderbetreuung und Pflege

a)    Zuschuss zu einer privaten Betreuung für Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung oder für eine pflegebedürftige Person

b)    Freistellungsmöglichkeit von bis zu 10 Tagen

c)     Studierende können Betreuung während Veranstaltungen sowie in der Vorbereitung auf nachzuholende Prüfung abrechnen (Babysitterfonds)


4)    Schwangerschaft

a)    Ermöglichen Sie an der Hochschule, dass Schwangere auf Wunsch zur Risikogruppe zählen

b)    Hinweise auf das Informationspapier und FAQ des BFZA


5)    Personalentwicklung / Wissenschaftliche Qualifikation

a)    Online-Fortbildungen zum Thema „Homeoffice für Führungskräfte“ und „Homeoffice für Beschäftigte“ mit Bezug zur Care-Arbeit

b)    Besprechen Sie auch darüber hinaus, welche digitalen Weiterbildungsformate aktuell sinnvoll sind

c)     Verträge von Menschen auf Landes-Qualifikationsstellen können um bis zu 6 Monate verlängert werden, sofern die Zeiten nach dem WissZeit VG noch nicht ausgeschöpft sind. Menschen mit Fürsorge- und Pflegeverantwortung ohne Möglichkeiten der Notbetreuung sollten hiervon vorrangig profitieren. Machen Sie sich bewusst, dass Menschen unterschiedlich stark von den aktuellen Einschränkungen betroffen sind.

d)    SWS-Reduktion (Lehraufträge) oder unterstützende Hilfskraftstellen für betreuende Eltern zumindest im WS 2020/2021 einrichten (Aufholen wiss. Arbeit nach Belastung im SoSe 2020)

e)    Aufnahme „Berücksichtigung von Corona-Zeiten“ in Berufungsordnungen bzw. in alle Bewerbungsverfahren bei der Berücksichtigung des tatsächlichen „akademischen Alters“ und aktive Aufforderung zur Angabe bei Bewerbung (analog den „unvermeidbaren Verzögerungszeiten“ der DFG)

f)      Erste Studien weisen auf einen massiven Rückgang von Publikationen von Forscherinnen während der Corona-Krise hin. Ihnen sollte die Möglichkeit zum Anschluss gegeben werden. Dies könnte über Möglichkeiten für Forschungssemester im WS 2020/21 oder einer Reduzierung des Lehrdeputats geschehen.


6)    Studium

a)    Ermöglichung des Vorzugs von Mastermodulen bereits in den letzten Semestern des Bachelors

b)    Mitnutzung des Online-Lehrangebots durch Studierende anderer Hochschulen als Zweithörer*innen und Erleichterung der Anrechnung von so erbrachten Leistungsnachweisen, insbesondere, wenn sich hierdurch eine Verlängerung der Studienzeit vermeiden lässt

c)     Automatische Fristverlängerung für die Abgabe von Abschlussarbeiten für Studierende mit Kind/Betreuungsverantwortung um die Zeit der Schließdauer der Betreuungseinrichtungen

d)    Vereinbarung von Ersatzleistungen bei Studierenden mit Pflegeverantwortung (Aufzeichnung des Seminars statt Anwesenheitspflicht etc.)

e)    Ermöglichung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen/Online Seminaren ohne Verwendung des Klarnamens (z.b. bei Datenschutzbedenken bei Zoom)

f)      Flexibilität bei Prüfungen, wenn Betreuungsprobleme vorliegen.


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