Gleichstellungsstandards

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Leitlinie der LaKof für das Thema Gleichstellung an Hochschulen und
Universitätsklinika in NRW

Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Umsetzung des
Verfassungsauftrags ist im Wissenschaftssystem noch nicht erreicht. Zwar sind
Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer sowie Genderaspekte in Forschung und Lehre als
Qualitäts- und Förderkriterien im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsförderverfahren
mittlerweile fest etabliert. Gleichzeitig verdeutlicht jedoch der niedrige Frauenanteil in
Spitzenpositionen und in den MINT Fächern sowie die allgemeine Arbeitssituation von Frauen im
Wissenschaftssystem nach wie vor den Handlungsbedarf.
Geschlechtergerechtigkeit ist ein wichtiges Qualitätskriterium der strategischen Weiterentwicklung
von Hochschulen und Universitätsklinika. Diskriminierungsfreiheit eröffnet allen
Beschäftigtengruppen angemessene Mitgestaltungsmöglichkeiten und dadurch den Hochschulen
und Universitätsklinika die Chance, die Perspektiven und Kompetenzen ihrer Beschäftigten in ihrer
Vielfalt zu nutzen.
In NRW wurden durch die Landesgesetzgebung (LGG NRW, HG NRW,
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz), durch Landesprogramme (Chancengerechte Hochschulen und
Hochschulmedizin, Geschlechtergerechte Hochschule, Landesprogramm zum Schutz von Frauen
und Mädchen vor Gewalt, Förderung des Netzwerkes Frauen- und Geschlechterforschung NRW,
Förderung der Koordinierungsstelle der LaKof NRW) und durch die Beteiligung an Bund-Länder-
Programmen (PP I-III, Exzellenzinitiative, Personal an Fachhochschulen) Steuerungsinstrumente
und Rahmenbedingungen geschaffen, die es zu nutzen gilt. So können Zielsetzungen nicht nur
entwickelt, sondern auch beschleunigt erreicht werden. Alle Hochschulen und Universitätsklinika
setzen sich mit Themen wie der Implementierung des Gleichstellungsplans als zentrales Instrument
der Personalentwicklung, der Anwendung des Kaskadenmodells auf verschiedene Maßnahmen zur
Erhöhung des Frauenanteils auf den einzelnen Karrierestufen oder der Einbeziehung von
Gleichstellungszielen in Forschungsanträgen auseinander. Die vorliegende Leitlinie soll aktuelle
politische Diskussionen mit praktischen Maßnahmen verschränken und als Unterstützung bei der
Umsetzung von Gleichstellung an Hochschulen und Universitätsklinika in NRW dienen.

Hier finden Sie die Gleichstellungsstandards der LaKof.

Veröffentlicht in Allgemein