Gesetzestexte
Erlasse / Auslegungen / Urteile aus der Landespolitik
Gemeinsame Erklärung zum GenderPayGap 2022
Urteil des OVG NRW bezüglich des Umgangs zur Bewertung einer verbeamteten langjährigen freigestellten Gleichstellungsbeauftragten in einem Bewerbungsverfahren: OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 – 1 B 1301/18.
Urteil des OVG NRW zur absolut notwendigen Beteiligung der GB auch an internen Versetzungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.06.2015 – 6 A 589/12
Rechtsgutachten zur Frage der wirkungsvollen Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zur Realisierung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Gremien von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms.
Umsetzungshilfe für die geschlechterparitätische Besetzung der Hochschulgremien des MKW NRW.
Zur Unterstützung der Umsetzung des §37a HG NRW an den einzelnen Hochschulen hat das MIWF NRW eine Handreichung und ein Kaskadenmodell zur Gleichstellungsquote veröffentlicht.
Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie zur Verankerung von Sanktionen bei Nichteinhaltung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.
Studie von Jun.-Prof. Dr. Ulf Papenfuß “Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in Nordrhein-Westfalen – Eine Bestandsaufnahme” im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW
Gleichzeitige Ausübung des Amts als zentrale Gleichstellungsbeauftragte und der Funktion als stimmberechtigtes professorales Mitglied in einer Berufungskommission: Auslegung des MIWF NRW vom 31.01.2011 sieht keine Unvereinbarkeit der Mandate.
Binnenverhältnis von zentraler Gleichstellungsbeauftragter zu Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten nach § 24 HG: Auslegung des MIWF NRW vom 28.05.2010
Frauenfördernde Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst zulässig: Urteil des LAG Düsseldorf
Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach HG und LGG NRW: Auslegung des MIWFT im Schreiben an die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes NRW vom 08.07.2008
LRK der Fachhochschulen zur Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen des Hochschulrates, Information vom 06.11.2008
Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO): Die am 12.12.2012 in Kraft getretene Änderung der HWFVO sieht keinen Kausalzusammenhang mehr zwischen der Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten und dem Überschreiten der Altersgrenze für die Verbeamtung vor ( § 7 Abs. 4). Auf Initiative der LaKof NRW wurde bereits 2009 die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten bei der Berufung von Professorinnen über 45 Jahren in ein Beamtenverhältnis ermöglicht, 2010 gab die LaKof NRW die Empfehlung “Altersgrenze Verbeamtung und Kinderbetreuung” der LaKof NRW (11.08.2010) heraus.
Zulassung zu Prüfungsleistungen während Beurlaubungsphasen von Studierenden aufgrund von (Kinder-)Betreuung: Hochschulzulassungsreformgesetzes am 18.11.2008 (S.714, Artikel 5, Punkt 1) ändert § 48 HG NRW entsprechend zugunsten der Studierenden.