Neutralitätsgebot

Die Historiker*innen für eine demokratische Gesellschaft haben folgende Einordnung zum Neutralitätsgebot entwickelt:

Das „Neutralitätsgebot“ sorgt an vielen Stellen für Unsicherheit. Nicht wenige Leute glauben, dass man als Lehr- und Führungskraft in Universitäten, Schulen oder anderen öffentlichen Institutionen historischer Bildung keine politische Meinung äußern und nicht politisch aktiv werden dürfe. Auch die Ansicht, dass für Beamtinnen und Beamte andere Regeln gelten als für Angestellte, ist weit verbreitet. All dies ist nicht der Fall: Beamt*innen und Angestellte sind alle gleichermaßen dem Grundgesetz verpflichtet und müssen demnach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechte vermitteln. Sie sind verpflichtet, eine klare Haltung gegen menschenverachtende Äußerungen jeglicher Art sowie gegen Gewaltverherrlichung einzunehmen. Es ist ihre Aufgabe, Schüler*innen sowie Bürger*innen zu lehren und stetig daran zu erinnern: Es stellt einen hohen Wert dar, sich aktiv für die Würde des Menschen (und zwar aller Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung etc.) und eine demokratische Gesellschaft einzusetzen.

Den gesamten Text zur Einordnung des Neutralitätsgebots finden Sie hier: https://hist4dem.de/hot-topics

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