Die LaKof NRW lädt herzlich zur Herbsttagung 2024 ein. Wir wollen uns mit dem Thema Antifeminismus an Hochschulen und Universitätsklinika auseinandersetzen.
Die öffentliche Tagung findet im Leonardo Hotel Buchforst statt. Hier stehen auch Zimmer bis Ende August zur Verfügung, welche unter dem Stichwort “LaKof NRW” für 115€/Nacht gebucht werden können.
Am 07.10.24 beginnen wir um 10:00 Uhr mit der öffentlichen Tagung. Die Anmeldung wird ab 09:30 Uhr möglich sein.
Wir freuen uns auf folgendes Programm:
10:00 Uhr Begrüßung durch die Sprecherinnen der LaKof und die Kölner Gleichstellungsbeauftragten, sowie die Moderatorin Dr. Lisa Mense
10:30 Uhr Vortrag von Ronja Heukelbach (Projektreferentin von Spotlight- Antifeminismus erkennen und begegnen)
11:30 Uhr Pause
11:45 Uhr Bericht von Dr. Sonja Wrobel, Leiterin des Referats Chancengleichheit aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft
12:00 Uhr Bericht von Birgit Wehrhöfer, Abteilungsleiterin der Abteilung Gleichstellung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
12:15 Uhr Bericht von Dr. Corinna Bath, Leiterin des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Podiumsdiskussion “Antifeminismus an Hochschulen und Universitätsklinka”
> Nadia Shehadeh, Kolumnistin, Autorin und Soziologin
> Fabian Ceska, Mitgründer von Detox Identity
> Karolin Kalmbach, Koordination Zertifikat Gender Studies (GeStiK)
> Ronja Heukelbach, Referentin bei Spotlight
15:00 Uhr Ende der öffentlichen Tagung
15:10 Uhr Tagung der LaKof-Kommissionen / LaKof für Neue
18:30 Uhr Gemeinsames Abendessen zum Vernetzen
Am 08.10.2024 treffen sich die Mitglieder der LaKof zur internen Mitgliederversammlung in den Räumen von Fliehkraft (Turmstraße 3-5, 50733 Köln) um 09:00 Uhr.
Die Tagesordnung wird satzungsgemäß spätestens zwei Wochen vor der Tagung an die Mitglieder versendet. Bitte gebt bei der Anmeldung an, ob ihr das Stimmrecht für eure Hochschule wahrnehmen werdet (eine Stimme pro Hochschule).
Anträge sind spätestens bis zum 23.9.24 einzureichen. Dies gilt auch für die Weiterführung der Kommissionen. Externe Personen können auf Antrag eines Mitglieds zur Mitgliederversammlung zugelassen werden, auch diese Anträge müssen bis zum 23.9.24 eingegangen sein.