Im Folgenden finden Sie die Wahlprüfsteine der LaKof und die Antworten der Parteien.
1. Forschung zu Künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen sind mit die größten Zukunftsthemen unserer Zeit. Welchen Wert misst Ihre Partei diesbezüglich der Diskriminierungsfreiheit bei und wie soll diese inhaltlich verankert werden?
CDU: Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technik mit gewaltigem Potenzial. Um dieses auszuschöpfen werden wir landesweit 50 Professuren einrichten. In den letzten Jahren haben wir die Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz vorangebracht. Die etablierte Kompetenzplattform KI.NRW, die die Hotspots aus Wissenschaft und Wirtschaft koordiniert, werden wir zu einem Kompetenznetzwerk in Deutschland und Europa ausbauen. Das Kompetenzzentrum Maschinelles Lernen Rhein-Ruhr werden wir stärken. Es verzahnt grundlagenorientierte und anwendungsnahe Spitzenforschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Technologietransfer. Bei dem Einsatz der Technologien legen wir Wert auf fairen und freien Wettbewerb unterschiedlicher Anbieterinnen und Anbieter und auf die Akzeptanzstärkung von KI in der Gesellschaft, die auf den Grundprinzipien für eine technisch zuverlässige und ethisch verantwortungsvolle Künstliche Intelligenz beruht.
SPD: Digitalisierungsprozesse und Gleichberechtigung müssen von Anfang an zusammen gedacht werden. Bei der Anwendung von Algorithmen im Rahmen Künstlicher Intelligenz (KI) besteht grundsätzlich die Gefahr einer Diskriminierung einzelner Personengruppen und einer Fortschreibung oder sogar Verstärkung von bereits bestehenden sozialen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten. Dies gilt auch in Bezug auf bestehende Rollenstereotype. Damit diskriminierende Algorithmen idealerweise gar nicht erst programmiert werden, ist es wichtig, dass eine ausreichende Gender- und Diversitykompetenz im Entwickler/-innenteam vorhanden ist. ist. Trainingsdaten für Algorithmen müssen diskriminierungsfrei sein. Zudem müssen Algorithmen grundsätzlich transparent und überprüfbar sein.
FDP: Wir wollen bei der Regulierung von künstlicher Intelligenz mehr Transparenz und einen risikobasierten Ansatz für passgenaue Regeln auf europäischer Ebene. Algorithmische Entscheidungssysteme haben bereits heute einen starken Einfluss auf jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns, sowie auf unsere Gesellschaft insgesamt. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, in die Forschung von „Explainable Artificial Intelligence“ zu investieren und Entscheidungen von algorithmischen Entscheidungssystemen für alle Betroffenen besser begreifbar zu machen. Zudem haben wir die Gründung einer „Stiftung Künstliche Intelligenz (KI)“ vorgeschlagen. Sie soll gezielt in die Entwicklung KI-basierter Dienste und Technologien für Bürgerinnen sowie Bürger und den Mittelstand sowie zur Modernisierung der Verwaltung investieren. Die Stiftung soll unsere Stärken bündeln, Synergien schaffen und Anreize für die intensivere Forschung sowie Entwicklung dieser wichtigen Zukunftstechnologien unterstützen. Dadurch ergeben sich auch starke Impulse für die Forschungs- und Start-up-Landschaft in unserem Land.
Grüne: Ebenso ist es uns wichtig, dass die Digitalisierung generell geschlechtergerecht und divers erfolgt. Das betrifft sowohl die damit befassten Personen und ihre Kompetenzen, als auch die konkrete Ausgestaltung von Soft- und Hardware. Wir sehen große Herausforderungen gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Wir setzen auf Künstliche Intelligenz, die daten- und energiesparsam sowie im Ergebnis diskriminierungsfrei ist und die unserem Datenschutzniveau entspricht. Eine anders ausgerichtete KI ist für uns nicht förderfähig. Darüber hinaus darf eine KI, die dem nicht entspricht, in öffentlichen Angelegenheiten nicht eingesetzt werden.
2. Die KI-Strategie der Bundesregierung sieht die Einrichtung von zusätzlichen KI-Kompetenzzentren und über 100 KI-Professuren vor. Durch welche Maßnahmen stellen Sie sicher, dass hierbei Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsthema berücksichtigt wird?
CDU: Die Lebensqualität der Menschen und der Wohlstand unserer Gesellschaft werden dann durch Künstliche Intelligenz gesteigert, wenn Werten wie Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Datenschutz und Sicherheit Rechnung getragen wird. Darauf baut die von uns initiierte Kompetenzplattform KI.NRW auf. Sie vernetzt verschiedene Akteurinnen und Akteure im Bereich der KI und stärkt den Technologietransfer von der Forschung in die Praxis sowie die berufliche Qualifizierung. Unsere Qualitätsmarke »KI Made in Germany« setzt eine KI-Ethik um, die auf ethische Prinzipien wie Privatheit, Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht setzt. Darüber hinaus bekennen wir uns zu einer Gleichstellungspolitik, die eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe ist. Dabei liegt der Fokus besonders darauf, die Gleichstellungspolitik zu einem Diversity Management weiterzuentwickeln.
SPD: Das von der SPD-geführten Landesregierung eingeführte Kaskadenmodell im Hochschulgesetz stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zur geschlechtergerechten Besetzung von Professuren dar. Um sicherzustellen, dass eine stärkere Berücksichtigung von Frauen bei den neu einzurichtenden KI-Professuren darüber hinaus geschieht, muss auch die mit einer entsprechenden Besetzung verbundene Vorbildfunktion im Auswahlverfahren bewertet werden.
FDP: In Regierungsverantwortung haben wir bereits die Kompetenzplattform KI.NRW initiiert, welche unter anderem die Entwicklung eines Prüfkatalogs für eine Zertifizierung zum zuverlässigen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen auf den Weg gebracht hat. In diesem Zusammenhang werden neben mathematisch-technischen Aspekten auch die wirtschaftliche, politische und gesellschaftspolitische Bedeutung von KI in den Blick genommen.
Grüne: Die Besetzung aller Professuren an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen muss auch den Regeln und Zielen zur Gleichstellung entsprechen. Eine wichtige Maßnahme ist, dass Kommissionen zur Besetzung von Professuren geschlechtergerecht besetzt werden. Das wollen wir sicherstellen. Ebenso ist es uns wichtig, dass die Digitalisierung generell geschlechtergerecht und divers erfolgt. Das betrifft sowohl die damit befassten Personen und ihre Kompetenzen, als auch die konkrete Ausgestaltung von Soft- und Hardware. Wir sehen große Herausforderungen gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Wir setzen auf Künstliche Intelligenz, die daten- und energiesparsam sowie im Ergebnis diskriminierungsfrei ist und die unserem Datenschutzniveau entspricht. Eine anders ausgerichtete KI ist für uns nicht förderfähig. Darüber hinaus darf eine KI, die dem nicht entspricht, in öffentlichen Angelegenheiten nicht eingesetzt werden. Die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen und die einem Studium vorangehende Bildungsarbeit des Landes ist auch darauf ausgerichtet, Studentinnen für Studiengänge zu gewinnen, die zu technischen Berufen führen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind. Wir unterstützen und fördern diese Arbeit.
3. Wie schützt Ihre Partei die grundgesetzlich gebotene Gleichstellung der Geschlechter vor sich mehrenden antifeministischen Anfeindungen? Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen und wie positioniert sie sich in der oft nicht sachlich geführten Debatte über eine diskriminierungsfreie Sprache?
CDU: Unsere Gesellschaft ist eine, in der Menschen gleich welchen Geschlechts die gleichen Chancen haben – überall und zu jeder Zeit. Wir werden auch weiterhin die Rahmenbedingungen für die Gleichberechtigung der Geschlechter verbessern. Gewaltschutz –online sowie offline ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wir bauen die Medien- und Informationskompetenz als Schlüsselqualifikation für die digitale Welt aus – gegen Bedrohung, Hass und Fake News im Netz, für reflektierten und kreativen Umgang mit digitalen Technologien und sozialen Medien. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Bekämpfung von digitaler Hasskriminalität. Die zentrale Anlaufstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) sichert die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Netz.
SPD: Für uns ist Gleichstellung ein zentrales Thema. Daher sollen Frauen und Männer auch gleichstark auf allen politischen Ebenen vertreten sein. Dies werden wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Wir wollen, dass bereits in der Sprache und Ansprache kein Geschlecht diskriminiert und benachteiligt wird. Daher werden wir auf eine geschlechtergerechte und geschlechterneutrale Sprache im Land und in den Kommunen achten Wir werden die Bewertungskriterien für Beförderungen auf strukturelle Benachteiligung von Frauen überprüfen, um die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen für Führungspositionen zu ermöglichen. Neben der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die paritätische Vertretung von Frauen und Männern werden wir die Bewertungskriterien für Beförderungen auf strukturelle Benachteiligung von Frauen überprüfen, um die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen für Führungspositionen zu ermöglichen.
FDP: Wir gestalten eine neue Gleichstellungspolitik für alle Geschlechter. Dort, wo Benachteiligungen vorliegen, wollen wir politisch agieren, unabhängig, ob es sich um eine Benachteiligung von Frauen, Männern oder diversen Personen handelt. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität treten wir entschieden entgegen. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Straftaten aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung entsprechend benannt sowie zeitnah verfolgt und angeklagt werden. Eine pluralistische Gesellschaft muss sich auch in der Sprache widerspiegeln. Die bereits in § 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW festgeschrieben Formulierung „In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden“ ist daher angemessen.
Grüne: Wir wenden uns entschieden gegen die Angriffe, insbesondere durch Konservative und Rechte, auf Forschung, Lehre und Arbeit für Gleichstellung und Antidiskriminierung sowie weitere Aspekte einer vielfältigen und aufgeklärten Gesellschaft. Wir müssen hier nicht weniger machen als die gesellschaftliche Mehrheit gegen solche Angriffe zu vereinen und die Menschen zu empowern, in den Parlamenten, an den Hochschulen und auf den Straßen. Von der Basis bis in die Etagen der Chef*innen muss Solidarität geübt werden. Einschüchterungsversuche und Verstöße gegen Grundrechte müssen geahndet werden. Wir wollen die Gleichstellungsarbeit, das Diversity Management, die Inklusionsarbeit sowie die internationalen und interkulturellen Kompetenzen an den Hochschulen stärken. An den Hochschulen soll sich – in positivem Sinne – die gesellschaftliche Vielfalt stärker widerspiegeln. In diesem Sinne unterstützen wir eine diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache an den Hochschulen, inklusive geeigneter Ansprache nicht-binärer* Personen. Für sprachverarbeitende Algorithmen gilt, wie in der Antwort auf Punkt 2 dargestellt, dass nicht diskriminierungsfreie Anwendungen weder förderfähig noch für öffentliche Angelegenheiten einsetzbar sind.
4. Welche Landesprogramme zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft sollen aufgelegt/fortgeführt und wie viele Mittel sollen bereitgestellt werden? Welche Gewichtung soll Gleichstellung bei der LOM erhalten und wie werden Sie Chancengerechtigkeit in allen Förderungen des Landes verankern?
CDU: Mit dem 2019 auf den Weg gebrachten Landesprogramm „Chancengerechte Hochschulen“ fördern wir die Unterstützung von Gleichstellungsarbeit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen. Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft ein und wollen Frauen in der Wissenschaft weiter stärken. Für uns bedeutet Chancengleichheit auch Chancengerechtigkeit. Wir werden weiter darauf hinwirken, das Bewusstsein an den nordrhein-westfälischen Hochschulen für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen zu schärfen. Wir wollen den Gender-Pay Gap beseitigen und Leistung geschlechterunabhängig entlohnen. Die mit den Hochschulen gemeinsam erarbeitete Erklärung werden wir weiter umsetzen.
SPD: Die Hochschulen werden besser, wenn sie gemeinsam gestaltet werden. Deshalb stehen wir für das Modell der demokratischen Hochschule und führen die Viertelparität in allen Hochschulgremien ein. Alle vier Statusgruppen (Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Technik und Verwaltung sowie Studierende) sollen zu gleichen Teilen in den Hochschulgremien vertreten sein. Die Studierendenschaft an deutschen Hochschulen ist divers und vielfältig. Studierende befinden sich in unterschiedlichen Lebensmodellen und -situationen. Das Studium sollte daher selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestaltet werden können.
FDP: Wir wollen geschlechterspezifische Aufstiegsbarrieren sowie diskriminierende Vergaben von Leistungsbezügen weiter konsequent abbauen. Anstatt weiterer Quoten brauchen wir einen kontinuierlichen Kulturwandel, der durch mehr weibliche Role Models, Netzwerkmöglichkeiten und Mentoring ebenso unterstützt werden soll wie durch transparentes Controlling von Mitarbeitenden- und Gehaltsstrukturen.
Grüne: Wir wollen die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen und die Gender-Forschung weiterhin und noch stärker als bisher fördern, sowohl was die Ausgaben für Gleichstellungsarbeit im Hochschulbereich, inklusive der dauerhaften Förderung der Koordinierungsstellen von LaKof und dem Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung, und das Professorinnenprogramm betrifft, als auch eine darüber hinausgehende Programmförderung des Landes. Wissenschaftliche Karrieren von Frauen wollen wir mit einem Mentoring- und Stipendienprogramm für Promotionen und Habilitationen unterstützen. Wir wollen sicherstellen, dass die Vorgaben des Hochschulgesetzes zum Gender-Budgeting umgesetzt werden und auch darüber hinaus ist es unser Ziel die gesamte Landesförderung durch die konsequente Umsetzung eines Gender-Budgeting-Ansatzes geschlechtergerecht zu gestalten. Die Leistungsorientierte Mittelverteilung von Grundmitteln der Hochschulen gehört grundsätzlich auf den Prüfstand.
5. Welchen Frauenanteil sieht Ihre Partei als Zielzahl bis zum Jahr 2027 bei den Professuren an den Hochschulen, den Hochschulräten NRWs und Führungspositionen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Erreichung dieses Ziels?
CDU: Die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist uns ein zentrales Anliegen. Verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frau und Mann sind im Hochschulgesetz NRW festgelegt. Dies gilt auch für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich. Ziel ist die Beseitigung von Nachteilen für Frauen. Hieran wollen wir weiter arbeiten. Bezugspunkt darf nur die Qualifikation sein. Die staatliche Aufgabe ist, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet und werden auf weitere Verbesserungen hinwirken.
SPD: Beim Thema soziale Gerechtigkeit an Hochschulen ist noch viel zu tun: Drei von vier Professuren in Deutschland sind mit Männern besetzt, in den Spitzenpositionen wie dem Vorsitz einer Forschungsgesellschaft, sind sogar nur 8,1 Prozent weiblich. Um Frauen zu fördern, wollen wir ein eigenes Landesprogramm zur Stärkung junger Akademikerinnen in der Wissenschaft und an Hochschulen einführen.
FDP: Wir wollen geschlechterspezifische Aufstiegsbarrieren etwa durch transparente und diskriminierungsfreie Berufungsverfahren entgegenwirken. Zudem wollen wir etwa durch den Ausbau des Tenure-Track-Programms Karrierewege in der akademischen Welt planbarer und transparenter machen, um die Wissenschaft als Berufsfeld insgesamt aufzuwerten und mehr Frauen für eine Karriere in der Wissenschaft zu begeistern. Zudem wollen wir in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, insbesondere solchen die bereits Erfahrung und Erfolge im Mentoring haben, ein landesweites Mentoringprogramm für neue sowie angehende Professorinnen sowie Frauen in Hochschulleitungen entwickeln. Wir lehnen es allerdings ab, den Hochschulen und Forschungseinrichtungen konkrete Quoten vorzuschreiben, wir halten an der Hochschulfreiheit fest.
Grüne: Grundsätzlich gilt für uns als Ziel immer ein Frauenanteil von der Hälfte, sowohl bei Professuren, als auch in den Gremien und Organen der Hochschulen. Wie schon in der Antwort auf Punkt 4 angeführt, unterstützen wir weiterhin das Professorinnenprogramm und stellen die dafür notwendigen Mittel bereit.
6. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW stellt die Weisungsungebundenheit der Gleichstellungsbeauftragten sicher. Welche Mittel sind nach Ansicht Ihrer Partei für eine effektive Gleichstellungsarbeit den zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren dezentralen Vertreterinnen zur Verfügung zu stellen?
CDU: Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde und des Kreises mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Diese wertvolle Arbeit werden wir auch weiterhin unterstützen. Die Mittelausstattung sollte in angemessenem Umfang erfolgen.
SPD: Gemäß des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG muss der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Das Landesgleichstellungsgesetz bietet eine umfassende gesetzliche Grundlage für die Umsetzung dieses Auftrages. Durch die besondere Stellung der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten können die unterschiedlichen Zielsetzungen effektiv umgesetzt werden.
FDP: Wir unterscheiden nicht, welches Geschlecht benachteiligt wird, sondern wenden uns gegen die Benachteiligung an sich, ungeachtet dessen, wen es trifft. Es gilt, die im Einzelfall Benachteiligten oder Schwächeren zu schützen. Das zentrale Mittel ist hierbei das Landesgleichstellungsgesetz, das wir vor diesem Hintergrund zu einem Landesdiversitätsgesetz weiterentwickeln und den heutigen Lebensverhältnissen anpassen wollen. Im Rahmen der Neufassung werden wir klarstellen, dass unter Gleichstellung die Gewährleistung von Gleichberechtigung für alle Geschlechter zu verstehen ist. Das Landesdiversitätsgesetz soll daher u. a. die Belange von Männern und Diversen aufnehmen und sie als Bewerbende für das Amt des/ der Diversitätsbeauftragten zulassen.
Grüne: Über die genaue Höhe der Mittel für die Gleichstellungsarbeit aus dem jeweiligen Hochschulbudget hat die Politik nicht zu befinden. Die Hochschulen stehen aber in der Pflicht eine auskömmliche Finanzierung zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben im Bereich Gleichstellung sicherzustellen. Das ergibt sich mittelbar sowohl aus der Hochschulvereinbarung als auch dem Hochschulgesetz und dem Gleichstellungsrecht auf Landes- und Bundesebene. Wir unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten gerne im konkreten Fall, wenn sie Probleme haben eine ausreichende Finanzierung durch ihre Hochschule sicherzustellen.
7. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und Universitätsklinika in NRW vertritt hochschulübergreifend die politischen Forderungen der Gleichstellungsbeauftragten. Setzt sich Ihre Partei für eine Entfristung der Geschäftsstelle der LaKof NRW ein?
CDU: Leistung und Kompetenz sollten über Karrierechancen in der Forschung und an den Hochschulen entscheiden, nicht das Geschlecht. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Studium, Forschung, Lehre und in den Führungspositionen der Hochschulverwaltung zu fördern und zu fordern, sehen wir dabei als unsere Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen an. Dazu gehört es auch, dass sich in Zukunft Forschung und Familie besser vereinbaren lassen. Denn wir sind überzeugt, dass Chancengleichheit die Qualität und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen sichert. Paragraf 24 des Hochschulgesetzes NRW verdeutlicht die Strukturen und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, darüber hinaus stehen wir für eine bedarfsorientierte personelle Ausstattung der LaKof NRW.
SPD: Wir unterstützen das Begehren der Entfristung ausdrücklich und haben in dieser Frage in den vergangenen Jahren entsprechende Haushaltsanträge gestellt, die leider von CDU und FDP abgelehnt wurden.
FDP: Wir unterstützen die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und Universitätsklinika in NRW und setzen uns dafür ein, diese weiterhin mit Landesmitteln zu unterstützen.
Grüne: Wir wollen die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen und die Gender-Forschung weiterhin und noch stärker als bisher fördern, sowohl was die Ausgaben für Gleichstellungsarbeit im Hochschulbereich, inklusive der dauerhaften Förderung der Koordinierungsstellen von LaKof und dem Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung, und das Professorinnenprogramm betrifft, als auch eine darüber hinausgehende Programmförderung des Landes.
8. Was planen Sie, um die Nachteile im Karriereweg von Wissenschaftler*innen, die während der Corona‐Krise für Eltern (v.a. Mütter) entstanden sind, auszugleichen und welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei um diese zukünftig zu verhindern?
CDU: Das Wissen und das Können von Frauen in der Arbeitswelt sind unverzichtbar. Nachteile, die während der Corona-Krise entstanden sind gehen wir an. Wir schaffen eine gute frühkindliche Bildung mit ausreichend Plätzen und flexiblen Betreuungszeiten. Nur so ist echte Vereinbarkeit möglich. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Daher begrüßen wir den Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz ab 2026. Mit dieser Entscheidung des Bundes kommen auf die Kommunen und das Land jedoch große finanzielle Belastungen zu. Wir wollen uns weiter dafür einsetzen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in den Spitzenpositionen der Wissenschaft zu stärken. Flexible Arbeitszeitmodelle wollen wir ermöglichen, um Familien zu unterstützen. Frauen wollen wir auf ihrem Karriereweg unterstützen und fördern.
SPD: Mit einer Familienarbeitszeit wollen wir Familien ermöglichen, Arbeitszeiten zu reduzieren und dennoch nicht auf Einkommen verzichten zu müssen. Dabei geht es uns vor allem darum, partnerschaftliche Aufteilungen in der Betreuungs-Arbeit zu unterstützen. Viele Eltern benötigen in den Randzeiten und zu früher oder später Stunde weitere Betreuung für die Kinder. Diese soll im häuslichen Umfeld und zum Wohle des Kindes stattfinden. Modelle, wie beispielsweise die Angebote des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter in Essen zur ergänzenden Kindertagesbetreuung, zeigen, dass dadurch auch das Armutsrisiko, vor allem von Alleinerziehenden, spürbar gesenkt werden kann.
FDP: Wir wollen geschlechterspezifische Aufstiegsbarrieren sowie diskriminierende Vergaben von Leistungsbezügen in der Forschung weiter konsequent abbauen. Um für Studierende sowie Forscherinnen und Forscher attraktiver zu sein, setzen wir uns für den Ausbau von Kinderbetreuung für Studierende, Lehrende und Beschäftigte ein. Um Karrierewege in der akademischen Welt planbarer und transparenter zu machen, wollen wir das Tenure-Track-Programm weiter ausbauen.
Grüne: Insbesondere berufstätige Frauen mit Familienverantwortung wurden während der Corona-Krise vor eine noch größere Zahl von Problemen gestellt, als ohnehin schon. Für Wissenschaftlerinnen weltweit bedeutete dies unter anderem weniger Forschen und Publizieren zu können. Auch wenn der Rückgang teilweise wieder aufgeholt wurde, ist er noch nicht wieder auf Vorkrisenniveau und gibt es zudem nachteilige Nebeneffekte für die Karrieren von Wissenschaftlerinnen. Wir wollen die Hochschulen in die Pflicht nehmen, effektive individuelle Unterstützung anzubieten. Dafür wollen wir kurzfristig Mittel bereitstellen, Förderfristen und -bedingungen flexibilisieren sowie die Umsetzung und die Effekte der Maßnahmen begleitend evaluieren lassen. Um die aktuellen Auswirkungen einzufangen und ähnliche Probleme durch künftige Krisen zu verhindern, wollen wir den Weg zu einer geschlechter- und familiengerechten Hochschule konsequent und noch stärker fortsetzen.“