Über die LaKof NRW
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen (LaKof NRW) ist ein Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten aus NRW, der gemäß Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hochschulübergreifend die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen vertritt. In ihr finden Austausch, Kooperation und politisches Wirken der Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene statt. Ständige Vertreterinnen sind die Landessprecherinnen, zentrale Anlaufstelle ist die Geschäftsstelle.
Seit 2018 hat sie ihren Sitz an der RWTH Aachen. Mitglieder der Landeskonferenz sind die in § 1 Abs. 2 Hochschulgesetz NRW benannten Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW, vertreten durch die Gleichstellungsbeauftragte dieser Einrichtungen und/oder eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte. Die LaKof NRW arbeitet auf der Grundlage ihrer Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung.
Im Oktober 2019 hat die LaKof NRW die Leitlinie Gleichstellungsstandards als gemeinsamen Rahmen für die Gleichstellungsarbeit an NRW Hochschulen und Universitätsklinika verabschiedet. Die Leitlinie enthält für alle LaKof-Mitgliedseinrichtungen und für deren Statusgruppen anwendbare Gleichstellungsziele auf struktureller und personeller Ebene. Dazu wird zunächst der Standard definiert, den es zu erreichen gilt. Diesem folgt eine kurze Begründung, als dann Beispiele für Maßnahmen zur Zielerreichung, die den LaKof Mitgliedseinrichtungen Raum lassen sollen, gemäß ihrem jeweiligen Profil passgenaue Konzepte und Strategien zu entwickeln und umzusetzen
Grundlagen unserer Arbeit
Alle Hochschulen sind laut Gesetz verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Wahlverfahren sind je nach Hochschule unterschiedlich. Die grundlegenden Rechte und Pflichten finden sich im: Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW), Hochschulgesetz (HG NRW) und Hochschulrahmengesetz.
Neue Perspektiven erschließen
Als LaKof NRW setzen wir uns für die Gleichberechtigung von Frauen in Forschung, Lehre und Studium ein. Arbeitsziel ist die Erweiterung und Verbesserung der gesetzlich verankerten Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern an Hochschulen in NRW. Dahingehend greifen wir mit Stellungnahmen und Konzepten in die allgemeine hochschul- und landespolitische Diskussion ein. Innerhalb der einzelnen Hochschulen wirken die Gleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung des LGG NRW sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben können, mit.Dies führt zu mehr Gerechtigkeit, Innovation und höherer Qualität.